11 Fragen - Keine Antwort ist auch eine Antwort, Fall Bad Kreuznach
2021-03-22 | Aufrufe: 2771
Beschreibung
Folgende Fragen wurden dem Gesundheitsamt Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz übermittelt. Deren Antwort darauf war: "Sehr geehrter Herr ***, aufgrund des Umfangs und der Komplexität der von Ihnen begehrten Informationen können wir Ihre Anfrage nicht innerhalb der in § 12 Abs. 3 LTranspG genannten Frist beantworten. Aus diesem Grund verlängern wir die Frist nach § 12 Abs. 3 LTranspG zunächst auf unbestimmte Zeit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stabsstelle-Corona Kreisverwaltung Bad Kreuznach Stabstelle Corona Salinenstraße 47 | 55543 Bad Kreuznach CoronaAuskunft@kreis-badkreuznach.de www.kreis-badkreuznach.de "
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