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Trotz negativem PCR-Test, kein Aufheben der Quarantänemaßnahmen

2021-03-24 | Aufrufe: 2716

Beschreibung

Im Anhang befinden sich fragwürdige PCR-Tests, sowie ein Schreiben vom Gesundheitsamt Kassel. Im Anschluss an die Testergebnisse erfolgte ein Schnelltest, der per Video aufgenommen war und negativ ausfiel und ein am 5 Tag vom Hausarzt entnommener und eingeschickter PCR Test, um das erste Testergebnis zu widerlegen und die Quarantänemaßnahmen zu beenden. Trotz des folgenden negativen PCR Testergebnis wurde die Quarantänemaßnahmen nicht aufgehoben. Auf Nachfrage wurde uns bestätigt, dass ein positives Ergebnis, auch wenn es zu einer versehentlichen Verunreinigungen im Labor gekommen ist, mit keinem oder mehreren negativen Testergebnisse mehr aufgehoben oder widerlegt werden kann! Auf Nachfrage wurde uns nicht einmal die Fehlerquote von den PCR Test mitgeteilt, wohingegen der Schnelltest keine falsch negativ Ergebnisse in der Testphase erbracht hat und 2% falsch positive.


Tags

#pcr-test #quarantäne #kassel


Anhang

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